Finanzierung

An alle Freunde, Mitbürger und Volkssouveräne,

Nach Erfüllung aller Verpflichtungen aus den Weltkriegen sind die Völker der Welt frei von allerlei Last und wieder Herren im eigenen Lande. Internationale Verträge besagen daß das deutsche und österreichische Volk keinerlei finanzielle Verpflichtungen mehr haben – siehe Artikel 951.

In den Medien findet diesbezüglich eine breitgestreute Desinformation statt, die Erben der Weltkriege, jetzigen Volkssouveräne haben nach Erfüllung der Verträge keine Schulden mehr, die Bundesrepubliken schon!

Die Bundesrepubliken können nicht in die originären Rechte des Volkes eintreten, sie wurden partiell2, durch die Alliierten und Assoziierten Mächte, nach dem Treuhandsystem der Vereinten Nationen installiert und anhand der Privatwirtschaftsverwaltung3 organisiert – siehe UN-Charta Kapitel XI und XII4. Die Bundesrepubliken haben nach Erfüllung der Zahlungen völkerrechtlich keine Legitimation mehr. Es sollen unsere Rechte still und leise übertragen werden, in privatrechtlichen Strukturen dem Volk entzogen, daher die Schulden an die Europäische Union übertragen werden, erst so würde die Europäischen Union völkerrechtlich widrig ihre privatrechtliche Legitimation bekommen – siehe Anerkennung dieser Treuhänder / Trust Artikel 17 und 185.

Das Volk haftet für diese UN-Bundesschulden nicht!

Die völkerrechtlichen Wiedergutmachungsklauseln (Restitution) sind erfüllt. Nun haben wir, die Völker der Welt, die einmalige Gelegenheit unseren rechtlichen Status als Volkssouveräne wiederherzustellen. Unsere selbsternannten Herren haben ihre Legitimation nach dieser versuchten Täuschung und dem bisherigen nicht demokratischen rechtlichem Handeln gegen die Völker verwirkt.

Stuttgart 21 sollte allen Menschen noch gut in Erinnerung sein. In einem Rechtsstaat ist eine so gravierende Menschenrechtsverletzung, Missachtung der Menschenwürde unmöglich. Über 100 000 Menschen haben dies am eigenen Leibe erfahren können und Millionen über die Nachrichten und Medien erfahren.

Die Finanzausstattung für die Weltanschauungsgemeinschaft ist durch den Bund und durch die Länder nach dem Kirchensteuergesetz für das Volk sicherzustellen
(Art. 136 (6), 138 (2) WRV).

Nach dem Gesetz zur Regelung des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen §§ 7-8  RVermG,  dem Staatsvertrag von Wien 1955 ANNEX II (2)  sind den Eigentümern, den Volkssouveränen alles unverzüglich ohne förmlichen Antrag zu übertragen.

Das Vermögen des Volkes wird durch unsere Körperschaft als Rechtsträger für das deutsche Volk sichergestellt. Die Übertragung bedarf keiner Form (§ 10 (1) RVermG). § 20 und § 39 Abs.1  der Grundbuchordnung ist nach dem RVermG nicht anzuwenden.

Dies passiert nach geltendem Recht mit der einseitigen Willenserklärung des deutschen Volks, in dessen Auftrag, nicht als Führer, sondern als Begleiter der IZMR/ICHR tätig wird.

Das Vermögen des Volkes, das zurzeit wiederrechtlich durch die Europäische Union verwaltet wird, entspricht dem Vermögen des deutschen Volkes und ist daher durch die Weltanschauungsgemeinschaft - International Centre of Human Rights / Internationales Zentrum für Menschenrechte - als Körperschaft des Volkes sicherzustellen. Grundsätzlich arbeiten die gesamten Steuern und das Vermögen des Volkes zurzeit gegen das Bekenntnis des bürgerlichen Volkes, zu den Menschenrechten und werden damit nichtig verwaltet.

Die Menschenrechtsverletzung ist immer noch nicht strafbar.