Formulare
Hier finden Sie Formulare zum Ausdrucken und selbst Ausfüllen, um z.B Ihre Souveränität in mit einer Gemeinde zu begründen.
Einen Mitgliedsantrag finden Sie unter Paß- und Meldeamt auf deutsches-amt.de
Gemeindegründungsformular
Warum Gemeinden gründen?
Als öffentlich rechtliche Körperschaft (ICHR) können die Mitglieder und Souveräne dieses Landes Gemeinden gründen, die unabhängig von den bereits bestehenden privatrechtlich organisierten Gemeinden des Bundes agieren können.
Volkssouveräne haben das Recht sich öffentlich-rechtlich und staatlich-hoheitlich zu organisieren (staatliche Gemeindegründung) und benötigen keine Erlaubnis.
Durch die Gemeindegründung wird nach unseren Erkenntnissen die EU Usurpation unterbrochen, denn mit der Gemeindegründung erhebt der Souverän Anspruch auf sein Hoheitsgebiet.
Als Usurpation (von lat. usurpatio bzw. von lat. usurpare, eigentlich durch Gebrauch an sich reißen, widerrechtlich die Macht an sich reißen) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt bezeichnet – also insbesondere die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbstständigkeit eines Staates durch einen Usurpator.
Gemeinden gründen
Mindestens 3 Personen müssen bei einer Gemeindegründung anwesend sein. Jede Person die mit Ja abstimmt, muß den Beschluß unterschreiben (mind. 3 Ja Stimmen für Beschluß u. mindestens 3 Unterschriften).
- Schriftführer wählen
- Vorsitzenden wählen
- Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen
- Willenserklärung ausfüllen
- Beschluß durchlesen
- Über Beschluß abstimmen
- Beschluß kopieren, Kopie bleibt beim Vorsitzenden
- Vorsitzender sendet:
Beschluß (original)
Mitgliedsantrag
Willenserklärung
an die auf dem Beschluß vermerkte Anschrift