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Die Organe des ZEB bestehen aus
dem Vorstand / Rat
dem Rat der Weisen
den aktiven und passiven Mitgliedern
der Rechtsabteilung und dem Notariat für Menschenrechte
der Verwaltung
dem Hochkommissariat für Menschenrechte
der Akademie und Öffentlichkeitsarbeit für Menschenrechte
dem Gerichtshof für Menschenrechte
dem United Human-Rights-Forces als Exekutive
Hilfs- und Vollstreckungsbeamte.
Durch die nichtstaatliche und unabhängige Bestimmung des ZEB können Ausweise, Genehmigungen und Zulassungen unter eigenem Gesetz und Verwaltung erteilt werden.