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Der Zentralrat Europäischer Bürger steht für
Menschenrechte
und wird nach deutschem Recht und nach deutscher Verfassung tätig
unter keiner staatlichen Aufsicht und
keiner staatlichen Gerichtsbarkeit unter eigener Immunität,
der ZEB ordnet und verwaltet unter eigenem Gesetz,
vergibt Ämter und Aufgaben selbstständig
und darf Steuern erheben.
WERBUNG gibt es an jeder Ecke, Menschenrechte nicht!
(Die Menschenrechtsverletzung ist in der BRuVZiTD kein Straftatbestand (§1 StGB)!)
ISENSEE, J., Das legalisierte Widerstandsrecht, Seite 41
"Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz und Rechtswegegarantie..."
"Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist."